Das Hobby zum Beruf gemacht
ATPL(A) und CPL(A)
Sie wissen heute noch nicht genau, welches fliegerische Tätigkeitsumfeld sie zukünftig anstreben? Die Theorieausbildung für den CPL(A) entspricht inhaltlich in vielen Bereichen der Theorieausbildung für den ATPL(A). Zumal der CPL(A) alleine meist nicht ausreicht, wenn man die CPL(A) beruflich nutzen möchte. Oft wird noch eine IR(A)-Berechtigung und/oder HPA gefordert. Das bedeutet, dass es in vielen Fällen sinnvoll ist, gleich die Theorieausbildung für den ATPL(A) zu absolvieren, da diese auch vollumfänglich für alle anderen Lehrgänge gültig ist und dabei im Verhältnis nur wenig Mehraufwand beim Lernen bedeutet. Lassen Sie sich von uns zu dieser Entscheidung gerne beraten.
Lizenz für Verkehrspiloten
Mit der ATPL(A)-Lizenz sind Sie Ihrem Traum, vielleicht mal selber einen A380 fliegen zu können, ein Stückchen näher gekommen. Diese Lizenz benötigen Sie als Pilot also, wenn Sie Verkehrsflugzeuge führen wollen.
Lizenz für Berufspiloten
Die CPL(A) – Lizenz ist der Einstieg in das kommerzielle Fliegen. Mit dieser Lizenz können Sie gewerblich fliegen und damit Geld verdienen. Machen Sie Ihr Hobby zum Beruf. Sie ist ebenfalls Grundlage für den Beruf des Fluglehrers.