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Fluglehrer

Wenn Hobby zu Beruf wird
Lehrberechtigung

Modular nach EASA-FCL.900

Dem Begriff „Fluglehrer“ kennt die Vorschrift so nicht. Wir sprechen hier von der Fluglehrberechtigung. Gerade für junge Piloten ist die Lehrberechtigung eine gute Möglichkeit, Flugerfahrung zu sammeln. In den USA z.B. ist das völlig normal. Der Weg eines professionellen Piloten führt dort fast immer über diesen Weg. Unter EASA hat sich das noch nicht durchgesetzt – gleichwohl dass dies ein sehr guter Weg ist. Was gibt es Schöneres – Fliegen und Geld verdienen zugleich. Zugegeben ist dieser Job einer sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Wenn Sie sich dieser Aufgabe stellen wollen, müssen Sie einige Voraussetzungen mitbringen. Lesen Sie weiter und erfahren Sie welche diese sind.

Entdecken Sie für sich eine neue interessante Tätigkeit mit guten Zukunftsaussichten. Der Beruf des „Fluglehrers“ ist gefragter denn je!

Der WEG ins COCKPIT

Damit es für Sie mit dem Fluglehrerlehrgang losgehen kann benötigen Sie:

  • PPL(A) nach EASA-Part FCL
  • Mindestalter 18 Jahre
  • 200 Flugstunden
  • 150 Flugstunden als verantwortlicher Pilot
  • 20 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot
  • 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug
  • Theoretische Kenntnisse für eine Berufspilotenlizenz nach Part FCL
  • Bestandene Auswahlprüfung

Der letzte Punkt, die bestandene Auswahlprüfung darf bei der IFR-Flugschule nicht älter sein wie 6 Monate und muss zwingend von uns durchgeführt worden sein. Diese Auswahlprüfung ist ein notwendiger Selektionsprozess. Wie Sie sich sicher vorstellen können, ist der Job eines Fluglehrers nicht für jeden etwas. Sie halten darüber Feedback, wie wir Sie einschätzen. Das hilft Ihnen dabei selbst zu erkennen, ob Sie auf dem richtigen Weg sind.

Die Ausbildung erstreckt sich über insgesamt 125 Theoriestunden. Das hört sich viel an. Ist es aber eigentlich nicht, da Sie nicht immer nur zuhören, sondern auch selbst aktiv den Unterricht gestalten. Bei der IFR-Flugschule findet der Unterricht zum Teil im Klassenraum statt. COVID19 hat uns allerdings dazu veranlasst, auch Unterrichtsteile online abzuhalten. Es ist gar nicht so einfach, Online-Unterricht zu halten.

Die Themengebiete sind noch einmal unterteilt in Lehren und Lernen, Trainings-Philosophien, Techniken im angeleiteten Lernen, Durchführung von Klausuren, Entwicklung von Trainingsprogrammen, menschliche Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Fliegen, Notfalltraining und Überwachung der Ausbildung.

Das praktische Fliegen umfasst insgesamt 30 Flugstunden, bei denen Sie 25 Stunden mit einem Fluglehrer fliegen und 5 Stunden mit einem Lehrgangskollegen, bei denen Sie sich gegenseitig unterrichten. Diese 5 Stunden kann man als eine Art Praktikum ansehen. Das Ausbildungsprogramm kommt etwa den Ausbildungsinhalten einer PPL(A) gleich.

Damit der Bezug der Theorie zur Praxis besser gestaltet werden kann, sind die Unterrichtsblöcke auf verschiedene zusammenhängende Tage aufgeteilt. Dazwischen wird geflogen.

Die Prüfung zum Fluglehrer

Das Wichtigste zu erst: Bringen Sie viel Zeit mit uns bereiten Sie sich perfekt auf diese Prüfung vor. Sie ist die mit Abstand schwierigste Prüfung, die man als Pilot ablegen kann. Mit Sicherheit ist es die Längste. Planen Sie am Besten einen ganzen Tag dafür ein.

Während der Prüfung halten Sie eine Lehrprobe vor dem Prüfer und bestenfalls vor ein paar Lernkollegen. Es ist einfacher einen Vortrag zu halten, wenn mehrere Leute im Raum sitzen. Zumal Sie Ihre Lernkollegen ja bereits kennen. Binden Sie diese mit ein. Der Prüfer sitzt im Hintergrund und beobachtet sie Situation. Es ist nicht verkehrt, diesen auch mit einzubinden. Fragen Sie ihn aber vorher. 

Im zweiten Teil sind Sie mit dem Prüfer alleine. Er stellt Ihnen Fragen zu verschiedenen Themen. Nehmen Sie es Ihrem Prüfer nicht über, er muss zu jedem Thema ein Frage stellen. Das ist keine Schikane. Dieser Teil kann durchaus länger dauern.

Wenn Sie die beiden ersten Teile gut durchlaufen haben, geht es zur praktischen Prüfung. In der Regel sucht sich der Anwärter selbst eine PPL(A)-Mission aus dem Syllabus aus, die dann geflogen wird. Vergessen Sie nicht das Briefing vorher.

Wenn auch dies erfolgreich war, können wir einen frisch gebackenen Fluglehrer im Kreise begrüßen. Sie haben dann ein ganzes Stück Arbeit hinter sich und dürfen stolz auf sich sein.

 

Lehrgangstermine

Der Lehrgang ist in 4 Teile aufgeteilt und beginnt jeweils am Mittwoch und geht bis Sonntag.

26.02. – 02.03.2025

12.03. – 16.03.2025

26.03. – 30.03.2025

09.04. – 13.04.2025

ab 3.990 €
mit eigenem Flieger
SMART
FI(A)
Paketpreis
Eigenes Flugzeug mitbringen
Gesamte Theorie inklusive
Fluglehrer inklusive
Spezielle Konditionen für AeroClubs
Was passiert, wenn mein FI(A) eingetragen ist?

Nun, wie Sie ja wissen, dürfen Sie noch nicht alles. Ihr Berechtigungseintrag trägt einen kleinen Zusatz. „RP“ steht für „Restricted Privileges“ und Sie dürfen noch keine Schüler zum „Solo“ freigeben. Das ist aber auch das Einzige. D.h. ein erfahrener Fluglehrer muss Ihren Schüler „Cross-Checken“. Das bleibt so für die ersten 100 Flugstunden als neuer Fluglehrer. Sie benötigen dafür eine Flugschule, die die Aufsicht darüber führt. Wählen Sie diese Flugschule sehr sorgfältig aus. Sie muss zu Ihnen und Ihren Bedürfnissen passen. Denn mit der Fluglehrerprüfung ist es zwar legal erlaubt, Flugschüler auszubilden, jedoch sind die ersten 100 Flugstunden für einen jungen FI noch einmal prägend. Gut etablierte Standardverfahren einer Flugschule sind hier sehr hilfreich.

Die IFR-Flugschule bietet allen Lehrern, die bei uns ausgebildet wurden auch die Möglichkeit, die Anwärterschaft, zu absolvieren. Dies trifft ebenso auf unsere Kooperation mit der Motorflugschule Egelsbach zu. Beide Schulen bieten den perfekten Start als neuer Fluglehrer.

Kann ich auch an mehreren Schulen tätig sein?

Klare Antwort: Ja. Sie sind als Fluglehrer Freiberufler und können natürlich auch bei mehreren Schulen gleichzeitig tätig sein. In Bezug auf die „RP“-Restriktionen muss nur eine Flugschule federführend sein.  Sprechen Sie dazu mit dem Ausbildungsleiter.

Beim FI(A) ist noch lange nicht schluss
Weitere Fluglehrberechtigungen
A.
FI(A) für Nachtflug

Die Voraussetzungen:

  • Sie müssen selbst die Nachtflugqualifikation besitzen
  • Des weiteren die Fähigkeit zur Ausbildung bei Nacht gegenüber einer berechtigten Person nachweisen. Dies ist in der Regel ein FI(A) für Fluglehrer
  • Keine Mindeststunden als FI(A) erforderlich
  • Anerkennung einer zuständigen Stelle
B.
FI(A) für CPL(A)

Die Voraussetzungen:

  • 500 Flugstunden auf Flugzeugen
  • 200 Flugausbildungstätigkeit – hier zählt nur die Zeit während einer Lizenzausbildung. Andere Lehrtätigkeiten, wie. z.B. Einweisungen oder Erneuerungen zählen nicht
  • Anerkennung einer zuständigen Stelle
C.
FI(A) für die Ausbildung von FI(A)

Fluglehrer auszubilden benötigt schon eine ganze Menge an Voraussetzungen. Diese sind:

  • 500 Flugausbildungstätigkeit – hier zählt nur die Zeit während einer Lizenzsusbildung. Andere Lehrtätigkeiten, wie. z.B. Einweisungen oder Erneuerungen zählen nicht
  •  Nachweis der Lehrfähigkeit gegenüber einer dafür berechtigten Person in Form einer Prüfung
  • Anerkennung einer zuständigen Stelle
D.
FI(A) für die IR(A)-Berechtigung

Die Voraussetzungen:

  • 200 Flugstunden nach Instrumentenflugregeln, wovon 50 Stunden in einem FNPT-II oder Simulator geflogen sein können
  • Teilnehme an einem genehmigten Lehrgang inklusive 5 Ausbildungsstunden
  • Praktische Prüfung
  • Anerkennung einer zuständigen Stelle

Für die Erweiterung der Berechtigung auf mehrmotorige Flugzeuge muss ebenfalls ein genehmigter Lehrgang, wie zuvor beschrieben, besucht werden.

E.
CRI(SPA) für ein- und mehrmotorige Flugzeuge

Die Voraussetzungen:

  • 500 Flugstunden als Pilot
  • 30 Flugstunden als verantwortlicher Pilot in der entsprechenden Klasse
  • Teilnehme an einem genehmigten Lehrgang inklusive 5 Ausbildungsstunden
  • Praktische Prüfung
  • Anerkennung einer zuständigen Stelle
F.
IRI(A) Lehrberechtigung nur für Instrumentenflug

Hier wird unterschieden, ob Sie lediglich in einem FSTD ausbilden wollen oder auch in einem Flugzeug. Für beide Ausbildungsformen benötigen Sie immer:

  • Teilnehme an einem genehmigten Lehrgang inklusive 10 Ausbildungsstunden. Für Inhaber einer FI(A) kann dieser Anteil auf 5 Flugstunden reduziert werden.
  • Praktische Prüfung
  • Anerkennung einer zuständigen Stelle

Für FSTD benötigen Sie:

  • 200 Flugstunden nach Instrumentenregeln nach Ausstellung einer BIR Berechtigung oder höher
  • 50 Flugstunden von den zuvor genannten IR-Stunden in einem Flugzeug

Für Training in einem Flugzeug benötigen Sie:

  • 800 Flugstunden nach Instrumentenregeln
  • 400 Flugstunden von den zuvor genannten IR-Stunden in einem Flugzeug